(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Erstellung von User-Generated Content (nachfolgend „Content" oder „Videos") zwischen Michaela de Giuli, handelnd unter UGC Studio de Giuli, ansässig unter der im Impressum angegebenen Geschäftsadresse (nachfolgend „Creator"), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(1) Die Darstellung der Pakete sowie der Zusatzleistungen (Add-ons) auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer unverbindlichen Anfrage dar.
(2) Der Vertrag kommt wie folgt zustande: Der Kunde fragt ein Paket oder eine individuelle UGC- Dienstleistung über das Kontaktformular an. Der Creator übersendet dem Kunden daraufhin ein verbindliches Vertragsangebot (Vertragsdokument). Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Vertragsdokument unterschrieben an den Creator zurücksendet und der Creator den Erhalt sowie den Auftragsstart per E-Mail (Auftragsbestätigung) verbindlich bestätigt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Creator alle für die Produktion notwendigen Informationen sowie die zu bewerbenden Produkte unverzüglich und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
WICHTIGER HINWEIS ZUM PRODUKTVERSAND: Die im Impressum angegebene Geschäftsadresse dient ausschließlich als administrative Postadresse. Eine Annahme von Waren, Paketen oder Produktproben ist an dieser Adresse ausgeschlossen. Der Kunde erhält für den Versand der Testprodukte nach Vertragsschluss eine separate Lieferadresse per E-Mail mitgeteilt.
(4) Der Rückversand von Produkten nach der Produktion erfolgt nur nach vorheriger Absprache und wenn der Kunde die anfallenden Versandkosten vollständig übernimmt. Andernfalls verbleiben die Produkte beim Creator.
(5) Kündigt der Kunde den Vertrag nach dem verbindlichen Zustandekommen (gemäß Absatz 2) vor der vollständigen Fertigstellung des Contents, ohne dass der Creator dies zu vertreten hat, behält der Creator den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen. Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung werden bereits erbrachte Teilleistungen (z. B. Briefing-Analyse, Konzepterstellung, Skripting) nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Dem Creator steht in diesem Fall jedoch mindestens eine Pauschale in Höhe von 30 % des Brutto-Gesamtauftragswertes als Ausfallentschädigung für die reservierten Produktionskapazitäten zu. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Creator kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
START DER LIEFERZEIT: Die vereinbarte Lieferzeit beginnt erst am Werktag nach dem tatsächlichen, physischen Erhalt des zu bewerbenden Produkts sowie des vollständigen, finalen Briefings durch den Kunden.
(1) Für den Beginn der Frist einer vereinbarten Express-Lieferung gelten die Bestimmungen gemäß der vertraglichen Infobox „Start der Lieferzeit". Die Express-Frist beginnt jedoch in keinem Fall vor dem Zugang der finalen Auftragsbestätigung per E-Mail beim Kunden und dem vollständigen Briefing.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unverschuldeter, schwerwiegender Betriebsstörungen (z. B. unverschuldete Krankheit, technische Ausfälle der Produktionsausrüstung oder unverschuldete, akute Ausfälle in der familiären Betreuungsinfrastruktur, sofern keine anderweitige Vertretung organisiert werden kann) hat der Creator nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses, maximal jedoch um 48 Stunden. Der Creator wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende des Hindernisses informieren.
(3) Tritt die Verzögerung gemäß Absatz 2 ein, entfällt rückwirkend die Vergütungspflicht für die Zusatzleistung "Express-Lieferung". Dem Kunden wird in diesem Fall nur der Preis des gebuchten Basis-Pakets berechnet; ein bereits gezahlter Express-Aufschlag wird unverzüglich erstattet.
(4) Ein Rücktrittsrecht des Kunden bezüglich des gesamten Vertrages besteht bei Verzögerung nach Absatz 2 erst, wenn die verlängerte Lieferfrist gemäß Absatz 2 fruchtlos verstrichen ist.
(5) Schadensersatzansprüche, entgangener Gewinn des Kunden sowie Vertragsstrafen wegen verspäteter Lieferung sind im Falle des Absatzes 2 vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket oder der individuellen Vereinbarung in der Auftragsbestätigung.
(1a) Die Lieferung erfolgt standardmäßig im Format MP4, im Seitenverhältnis 9:16 (vertikal), in einer Auflösung von mindestens 1080x1920 Pixel geliefert. Fotos werden standardmäßig im JPEG-Format im Seitenverhältnis 4:3 in der nativen Auflösung der verwendeten Kamera geliefert. Wünscht der Kunde eine abweichendes Format, Seitenverhältnis oder Dateiformat, ist dies vor Produktionsbeginn schriftlich mitzuteilen und kann zu einem Aufpreis führen. Abweichende Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.
(2) Nach Lieferung des ersten Videoentwurfs steht dem Kunden eine (1) kostenlose Korrekturschleife zu. Diese umfasst ausschließlich kleine editorische Anpassungen (z.B. das Anpassen von Texteinblendungen, das Austauschen einer Hintergrundmusik oder minimale Schnittkorrekturen).
(3) Eine gänzliche Neuerstellung des Videos, das Drehen komplett neuer Szenen oder Änderungen, die vom ursprünglich freigegebenen Briefing abweichen, sind nicht Bestandteil der kostenlosen Korrekturschleife und werden nach Aufwand separat berechnet.
(4) Eine gänzliche Ablehnung des Videos aufgrund des persönlichen Geschmacks des Kunden (sog. Geschmacksretoure) ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die optische und akustische Umsetzung durch den Creator, wie beispielsweise Mimik, Gestik, Aussprache oder die Tonalität der Stimme, sofern diese den qualitativen Mindeststandards des Creators entsprechend und das vereinbarte Briefing eingehalten wurde.
(5) Die Verpflichtung des Kunden zur vollständigen Vergütung der erbrachten Dienstleistung bleibt auch dann vollumfänglich bestehen, wenn der Kunde den gelieferten Content aus persönlichen Geschmacksgründen oder aus internen Gründen nicht veröffentlicht oder nutzt.
FRIST FÜR ÄNDERUNGSWÜNSCHE: Änderungswünsche müssen innerhalb von maximal 3 Kalendertagen nach der Lieferung des ersten Entwurfs schriftlich per E-Mail eingehen. Geht innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung ein, gilt das Video automatisch als vollständig abgenommen.
(1) Der Creator bleibt Urheber des erstellten Contents.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, auf 30 Tage beschränktes Recht zur Nutzung des Contents für bezahlte Werbeformate (Paid Ads) in der DACH-Region.
(3) Die Nutzung des Contents auf den eigenen organischen (unbezahlten) Social-Media-Kanälen des Kunden ist zeitlich unbegrenzt erlaubt. Das nachträgliche Bewerben ("Boosten", "Spark Ads" etc.) organischer Beiträge mit Werbebudget gilt als Paid-Ads-Nutzung und ist nur innerhalb des in Absatz 2 genannten Zeitraums oder nach Erwerb zusätzlicher Usage Rights gestattet.
(4) Eine Verlängerung der Werberechte kann gegen Aufpreis separat erworben werden.
(5) Der Creator ist berechtigt, den erstellten Content sowie den Namen und das Logo des Kunden im Rahmen der Eigenwerbung (z.B. auf der eigenen Website, im Portfolio oder auf eigenen Social-Media-Kanälen) als Referenz zeitlich unbegrenzt zu nutzen. Der Creator ist berechtigt, den Content frühestens 14 Tage nach Lieferung zu veröffentlichen, sofern das beworbene Produkt zu diesem Zeitpunkt öffentlich erhältlich ist. Bei noch nicht gelaunchten Produkten teilt der Kunde dem Creator das offizielle Launch-Datum mit - ab diesem Datum gilt die 14-Tage-Frist.
(6) Die Nutzung des Contents im Rahmen von Creator-basierten Werbeformaten über den Account des Creators (z.B. TikTok Spark Ads, Meta Partnership Ads / Whitelisting) ist ausdrücklich ausgeschlossen und wird vom Creator grundsätzlich nicht angeboten.
(1) Der Creator wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) ZAHLUNGSZIEL: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
(3) Die finale Version des Videos ohne Wasserzeichen wird erst nach vollständigem Zahlungseingang übermittelt.
ZAHLUNGSVERZUG: Bei Verzug ist der Creator berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Pauschale von 40,00 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) zu fordern. Bei anhaltendem Verzug behält sich der Creator vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
(1) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Werbebotschaften und der Produkte selbst.
(2) Der Kunde stellt den Creator von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die auf einer rechtlichen Unzulässigkeit des Produkts oder der Werbebotschaft beruhen.
(3) Sofern der Kunde die Verwendung bestimmter geschützter Inhalte (z.B. Musik, Sounds, Schriftarten, Logos) vorgibt oder wünscht, trägt er die alleinige Verantwortung für die geplante Nutzungsart (z.B. kommerzielle Nutzung, Paid Ads). Der Kunde stellt den Creator auch insoweit von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
(4) Der Creator haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Creators auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Gesamtauftragswertes begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Beschränkungen unberührt.
(5) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei - insbesondere unveröffentlichte Produkte vor offiziellem Launch, interne Kampagnenstrategien und sensible Geschäftsdaten - vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Das Recht des Creators zur Nutzung des erstellten Contents gemäß §5 Abs. 5 bleibt von dieser Klausel unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Creators. Der Creator ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(1) Der Creator verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und -Anbahnung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zur Speicherdauer sind der Datenschutzerklärung des Creators zu entnehmen, die auf der Website unter www.ugcstudio-degiuli.de/Datenschutz abrufbar ist.